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Jahresabschluss und Steuererklärungen

Der Jahresabschluss ist das Ergebnis des Rechnungswesens am Ende jedes Geschäftsjahres, er stellt die finanzielle Lage des Unternehmens fest und dient dem Unternehmer als Grundlage für unternehmerische und betriebliche Entscheidungen sowie als Basis für die zukünftige Planung. Zudem informiert der Jahresabschluss interessierte Dritte, also Kunden, Lieferanten, Banken und Finanzamt über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Insbesondere die Finanzbehörden haben ein besonderes Interesse am Jahresabschluss als Grundlage für die Besteuerung und Basis für sämtliche Steuererklärungen eines Unternehmens. Das Ergebnis fließt in alle betrieblichen Steuererklärungen wie Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer oder die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung ein.

Eine präzise Finanzbuchhaltung ist die Basis für einen sicheren Jahresabschluss, den wir unter Beachtung des Handels- und Steuerrecht erstellen.

Bei Freiberuflern oder Nicht-Kaufleuten ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes das Äquivalent zum Jahresabschluss.

Unsere Mandanten sind: