Aufwendungen des Arbeitnehmers für Stellplatzmiete des Dienstwagens

Der BFH entscheidet: Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stellplatzmiete für einen privat nutzbaren Dienstwagen mindert den geldwerten Vorteil aus der 1 %-Regelung nicht.

Zahlt ein Arbeitnehmer die Stellplatzmiete für einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf, mindert die Stellplatzmiete nicht seinen geldwerten Vorteil, der sich aus der privaten Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens ergibt. Hintergrund Kann der Arbeitnehmer einen Dienstwagen für Privatfahrten nutzen, muss er den sich hieraus ergebenden geldwerten Vorteil nach der sog. 1 %-Methode versteuern, d. h. mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (zuzüglich der Kosten für ...

Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Der BFH entscheidet: Stellplatzkosten am Zweitwohnsitz sind zusätzlich zu den auf 1.000 € monatlich begrenzten Unterkunftskosten als Werbungskosten abziehbar.

Ein Arbeitnehmer kann bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Kosten für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Zweitwohnung als Werbungskosten abziehen. Sie gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die monatlich nur maximal in Höhe von 1.000 € als Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen. Hintergrund Bei einer doppelten Haushaltsführung können u. a. die Kosten für die Zweitwohnung steuerlich abgesetzt werden. Der ...