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Ohne Trauschein gilt keine 
Grunderwerbsteuerfreiheit

Geht eine Ehe oder Lebenspartnerschaft in die Brüche, müssen sich die Ex-Partner über den Verbleib einer gemeinsamen Wohnung oder eines gemeinsamen Hauses einigen. Mitunter vereinbaren sie, dass ein Ehegatte bzw. Lebenspartner den Miteigentumsanteil des anderen kauft und die Immobilie dann alleine weiterbewohnt. Für eine solche Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft hält das Grunderwerbsteuergesetz ein besonderes „Steuergeschenk“ bereit: Ein Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten oder Lebenspartner des Veräußerers (z.B. hälftige Übertragung des Miteigentumsanteils) ist von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass ein Grundstückserwerb nicht steuerbefreit ist, wenn zuvor nur eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bestanden hat. Die Steuerbefreiung erstrecke sich nur auf Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes; nur sie hätten mit Ehegatten gleichgestellt werden sollen.