© Fabio Balbi – Fotolia.com

Grenze von 17.500 € für formlose 
Gewinnermittlung ist abgeschafft

Selbständige und Gewerbetreibende mit Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 € pro Jahr mussten bisher keine standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) in elektronischer Form bei ihrem Finanzamt abgeben. In diesem Fall konnten sie eine formlose Gewinnermittlung auf Papier einreichen.

Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die Vordrucke der Anlage EÜR für das Jahr 2017 veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass die Vereinfachungsregelung zur formlosen Gewinn­ermittlung ab 2017 aufgehoben wurde.

Hinweis: Damit lässt sich eine formlose Abgabe in Papierform für das Jahr 2017 nur noch über eine Härtefallregelung der Abgabenordnung erreichen.