Bundesmantelvertrag regelt Anstellung von Zahnärzten neu

Der zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen geschlossene Bundesmantelvertrag Zahnärzte ist zum 05.02.2019 geändert worden. Am Vertragszahnarztsitz können nun drei (statt bisher zwei) vollzeitbeschäftigte Zahnärzte bzw. teilzeitbeschäftigte Zahnärzte in einer Anzahl angestellt werden, die höchstens der Arbeitszeit von drei vollzeitbeschäftigten Zahnärzten entspricht.

Nach dem Mantelvertrag ist der Vertragszahnarzt unter anderem zur persönlichen Praxisführung verpflichtet. Er soll die angestellten Zahnärzte bei der Leistungserbringung persönlich anleiten und überwachen. Möchte der Vertragszahnarzt zum Beispiel vier vollzeitbeschäftigte Zahnärzte anstellen, muss er dem Zulassungsausschuss vor Erteilung der Genehmigung nachweisen, durch welche Vorkehrungen die persönliche Praxisführung gewährleistet wird.

Die Neuregelung passt sich damit weitgehend den geltenden Bestimmungen bei den Humanmedizinern an. Gleichzeitig wird damit eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Versorgung ermöglicht. Die Änderung trägt gleichzeitig den Wünschen junger Zahnärztinnen und Zahnärzte Rechnung, die zu Beginn ihres Berufslebens oder vor einer Niederlassung als Selbständige zunächst oft als Angestellte im Team arbeiten wollen. Den Angestellten werden zudem flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht.