Wann steht ein Darlehensausfall fest?

Privatpersonen nehmen nicht nur Darlehen auf, sondern vergeben auch welche. In den letzten Jahren haben sich sogar Online-Plattformen etabliert, auf denen Kredite zwischen Privatleuten vergeben werden. Die Einnahmen hieraus sind regelmäßig steuerpflichtige Kapitalerträge. Doch was passiert, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt? Hierzu muss man wissen, dass der Untergang einer Forderung durchaus steuerlich berücksichtigt werden kann. Mit einem solchen Verlust kann man jedoch nur Gewinne aus derselben Einkunftsart ausgleichen. 

Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hat im Zusammenhang mit dem Ausfall eines privaten Darlehens geklärt, ob und zu welchem Zeitpunkt (überhaupt) ein Verlust eingetreten ist. Im Streitfall reichte die Anmeldung zur Insolvenz bzw. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht aus, um von einem endgültigen Verlust der Forderung auszugehen. Dazu muss nämlich feststehen, dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu weiteren Zahlungen des Darlehensnehmers an den Darlehensgeber kommen wird. Das ist zum Beispiel dann anzunehmen, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde. Eine andere Möglichkeit – sofern das Insolvenzverfahren tatsächlich durchgeführt wird – ist eine Erklärung des Insolvenzverwalters, dass keine weiteren Zahlungen zu erwarten sind. Diese Mitteilung kann in zweierlei Form gegeben werden. Nur wenn der Insolvenzverwalter die sogenannte Masseunzulänglichkeit anzeigt, steht laut FG ein endgültiger Untergang des Darlehens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest. Die zweite Form der Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist eher unsicher. Sie würde den Anforderungen an einen endgültigen Darlehensuntergang möglicherweise nicht gerecht werden; das FG hat diese Frage offengelassen. Die Eheleute im Streitfall jedenfalls konnten ihren Verlust aus Kapitalerträgen zum Zeitpunkt der Masseunzulänglichkeitserklärung geltend machen.

Hinweis: Müssen auch Sie sich mit dem Untergang einer Forderung auseinandersetzen? Gerne können wir für Sie die steuerlichen Konsequenzen beleuchten und Ihre Rechte beim Finanzamt geltend machen.