Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Der BFH entscheidet: Stellplatzkosten am Zweitwohnsitz sind zusätzlich zu den auf 1.000 € monatlich begrenzten Unterkunftskosten als Werbungskosten abziehbar.
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Der BFH entscheidet: Stellplatzkosten am Zweitwohnsitz sind zusätzlich zu den auf 1.000 € monatlich begrenzten Unterkunftskosten als Werbungskosten abziehbar.