Arzt darf Werbeflyer mit 
Rabattangeboten auslegen

Ob die Werbung eines Herstellers von elektrischen Zahnbürsten in einer Zahnarztpraxis mit einem Werbeflyer erlaubt ist, hat das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) geklärt. Im Streitfall wollte ein Hersteller elektrischer Zahnbürsten einem direkten Mitbewerber die Werbung mittels Werbeflyern in Zahnarztpraxen verbieten. Diese verstoße gegen zahnärztliche Berufspflichten und heilmittelwerberechtliche Verbote. Der Konkurrent hatte einen Werbeflyer an Zahnarztpraxen verteilt. Darin wurden den Patienten beim Kauf elektrischer Zahnbürsten einer bestimmten ...