Aussetzung der Vollziehung wegen 6%iger Zinshöhe nun ab April 2012

Steuernachzahlungen sind ein leidiges Thema, zumal eine Nachzahlung zuzüglich Zinsen an den Fiskus zu entrichten ist. Leider berechnen sich Steuerzinsen nicht nach dem (aktuellen) Markt­zinssatz, sondern der Zinssatz ist schon lange gesetzlich auf 6 % jährlich festgelegt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hegt Zweifel an der Verfassungskonformität des per Gesetz festgelegten Zinssatzes, weil dessen Höhe realitätsfern sei. Für Steuerzahler bedeutet dies, dass sie gegen eine Zinsfestsetzung Einspruch einlegen und ...