Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen Corona-Sonderzahlungen, die in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 ausgezahlt wurden, sind auch dann steuerfrei, wenn sie auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen wie z. B. ein freiwillig gezahltes Urlaubsgeld angerechnet wurden. Um eine Corona-Sonderzahlung handelt es sich dann, wenn sie vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der aufgrund der Corona-Krise eingetretenen Belastungen gewährt wurde; auf eine konkrete Belastung des Arbeitnehmers durch die Corona-Krise kommt es nicht ...
Steuerfreiheit ist auch im Rahmen der Veranlagung durchsetzbar Arbeitgeber können Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die Arbeitnehmer (neben ihrem Grundlohn) für tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zulagenzeiten erhalten, steuerfrei auszahlen. Voraussetzung ist, dass die Zuschläge bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. Hinweis: Für Nachtarbeit in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr können zum Beispiel Zuschläge bis zu 25 % des Grundlohns (berechnet nach Stundenlohn) steuerfrei bleiben. In der Regel müssen ...
Nachweise bei Lohnzuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Zuschläge, die neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden, sind steuerfrei. Dafür sind Einzelaufstellungen der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen oder zur Nachtzeit erforderlich. Die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit darf nicht nur allgemein pauschaliert abgegolten werden. Laut Finanzgericht Baden-Württemberg reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer mit der Steuererklärung bezüglich der zugeflossenen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit eine vom ...