Welche Freibeträge und Entlastungen ab 2018 gelten

Wenn an Silvester um Mitternacht die Sektkorken knallen, treten regelmäßig steuerliche Änderungen in Kraft. Auch der letzte Jahreswechsel wurde von zahlreichen steuerrechtlichen Neuerungen begleitet: Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag: Zum 01.01.2018 wurde der Grundfreibetrag auf 9.000 € pro Jahr angehoben - gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 180 €. Bis zu dieser Höhe fällt für einen Single keine Einkommensteuer an. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich ...