Steuerliche Behandlung der Abgabe von Zytostatika

Krankenhausapotheken sind in der Regel Teil des von der Körperschaftsteuer befreiten Krankenhausbetriebs. Solche gemeinnützigen Gebilde verfügen in der Regel über drei Bereiche: ideeller Bereich (steuerbefreit) Vermögensverwaltung (steuerbefreit) wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (steuerpflichtig) Innerhalb des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gibt es jedoch eine „steuerliche Insel“: den steuerbefreiten Zweckbetrieb. Die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb ist nicht ganz einfach. In Bezug auf die Abgabe der Zytostatika an Krankenhauspatienten oder ambulant ...