Welche Umsätze von Krankenhäusern sind steuerfrei?

Von eng mit ärztlichen Heilbehandlungen verbundenen Umsätzen spricht man, wenn sie für die Ausübung der steuerbefreiten Tätigkeiten typisch und unerlässlich sind. Außerdem müssen sie regelmäßig und allgemein im laufenden Betrieb des Krankenhauses vorkommen und damit zusammenhängen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat den abstrakten Begriff des eng verbundenen Umsatzes etwas näher erläutert. Unter anderem sind folgende Umsätze eines Krankenhauses demnach steuerfrei: Lieferung von Medikamenten der Krankenhausapotheke an ...