Vorsicht bei Arbeitszimmervermietung an den Auftraggeber!

Eine interessante Vertragsgestaltung hat den Bun­desfinanzhof (BFH) beschäftigt: Eine angestellte Sekretärin eines Klinikums hatte ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet, in dem sie Bürotätigkeiten für die Nebentätigkeit ihres Chefarztes erbracht hatte. Da sie die Arbeiten in einem Raum ihres Einfamilienhauses erledigte, vermietete sie ihn für 100 € pro Monat an ihren Chefarzt (Auftraggeber), der ihr den Raum wiederum für die Büroarbeit zur Verfügung stellte. Die Sekretärin hatte die ...