Jahressteuergesetz 2020 bringt 
zahlreiche Änderungen

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vorgelegt. Bei der Einkommensteuer sind unter anderem die folgenden Änderungen geplant: Investitionsabzugsbeträge: Das betreffende Wirtschaftsgut muss im maßgebenden Nutzungszeitraum weiterhin zu mehr als 90 % betrieblich genutzt werden. Neu ist, dass künftig für alle Einkunftsarten eine einheitliche Gewinngrenze in Höhe von 150.000 € gelten soll. Darüber hinaus ist eine Anhebung der begünstigten Investitionskosten von 40 % auf 50 % geplant. Die ...