Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat letztes Jahr entschieden, dass bestimmte Bonusleistungen von gesetzlichen Krankenkassen den Sonderausgabenabzug nicht mindern dürfen. Sie sind nach Ansicht des BFH keine Erstattungen gezahlter Krankenversicherungsbeiträge, sondern nur unbeachtliche Kostenerstattungen. Nun hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) dazu geäußert: Betroffene müssen laut BMF zunächst nichts veranlassen. Gesetzlich Krankenversicherte, denen Kosten für zusätzliche gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen eines von dem BFH-Urteil umfassten Bonusprogramms erstattet werden, ...