Offenbarung an vertragsarztrechtliche Stellen ist zulässig

Inwieweit dürfen Informationen aus dem Arztregister über einen Allgemeinmediziner an andere vertragsärztliche Stellen weitergegeben werden? Sind personenbezogene Informationen zu löschen? Diese Fragen hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) beantwortet. Von 2011 bis 2013 hatte sich ein Facharzt für Allgemeinmedizin bei verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen um eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bemüht. Nach Einsichtnahme in die Registerakten lehnten die betroffenen Zulassungsausschüsse die Anträge ab. Dagegen klagte der Arzt, ...