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Vorbereitung auf „Idiotentest“ ist keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Die Vorbereitung auf medizinisch-psychologi­sche Untersuchungen (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“, stellt keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung dar. Zu diesem Ergebnis ist das Finanzgericht Münster (FG) gelangt.

Im Streitfall ging es um einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten, der unter anderem verkehrstherapeutische Leistungen erbrachte. Diese Leistungen nahmen Personen in Anspruch, die sich aufgrund von Verkehrsdelikten (z.B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Geschwindigkeitsverstöße) mit dem Ziel der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis auf eine MPU vorbereiteten. Im Rahmen einer Außenprüfung unterwarf das Finanzamt die Umsätze aus diesen Leistungen der Umsatzsteuer, da es hierin keine steuerfreien Heilbehandlungen sah. Die Klage dagegen blieb erfolglos.

Als Heilbehandlungen sind laut FG nur Tätigkeiten anzusehen, die zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, zur Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen im Bereich der Humanmedizin vorgenommen werden. Das Hauptziel der verkehrstherapeutischen Leistungen des Psychotherapeuten sei jedoch die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis seiner Klienten. Das sei insbesondere anhand der Werbung des Psychotherapeuten auf seiner Home­page und auf Flyern deutlich geworden. Von einer Behandlung von Krankheiten sei dort keine Rede. Andernfalls hätten die Klienten die Therapiekosten nicht selbst getragen, sondern ärztlich verordnete und von den Krankenkassen finanzierte Therapien in Anspruch genommen.

Hinweis: Die Revision wurde nicht zugelassen und der Fall landete somit nicht vor dem Bundesfinanzhof. Leistungen gelten also nur als Heilbehandlungen, wenn sie direkt an der Krankheit und deren Ursachen ansetzen und nicht nur darauf abzielen, die Auswirkungen der Erkrankung auf die Lebensgestaltung aufzufangen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Leistungen Heilbehandlungen sind, sprechen Sie uns an.