Gesetzlicher Zinssatz von 6 % auf 
dem Prüfstand

Steuernachzahlungen werden nach den Regelungen der Abgabenordnung mit 6 % pro Jahr (0,5 % pro Monat) verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerentstehungsjahres, für den Veranlagungszeitraum 2016 also am 01.04.2018. Wenn ein Steuerbescheid mit Nachzahlungsbetrag erst nach diesem Datum er­geht, muss der Steuerzahler dem Finanzamt - neben dem Nachzahlungsbetrag - also zusätzlich 0,5 % Zinsen pro Monat zahlen. Hinweis: Durch diese Vollverzinsung will der Fiskus ...