Arzt darf nicht für Fernbehandlung 
werben

Der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient ist für eine ordnungsgemäße Untersuchung und Behandlung sehr wichtig. Ob es hier Ausnahmen in Form von Fernbehandlungen geben kann und wann diese nach dem Heilmittelwerbegesetz sogar verboten sind, hat das Landgericht Koblenz (LG) entschieden. Der beklagte Arzt war Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie in eigener Privatpraxis. In E-Mails, die er an potentielle Interessenten richtete, warb er für ...