Wann ist die Vorsteuer aufzuteilen?

In der Regel können Unternehmen aus Eingangsleistungen einen Vorsteuerabzug beanspruchen. Das ist im deutschen Umsatzsteuerrecht der Normalfall. Einige Unternehmen sind aber von diesem Vorzug ausgeschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Hebammen, Versicherungen sowie Versicherungsvertreter und -vermittler. Schließlich gibt es auch noch Mischfälle im Bereich des Vorsteuerabzugs. Dies sind Unternehmen, die sowohl Umsätze ausführen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch Umsätze, die einen Vorsteuerabzug ausschließen. Beispiel: ...