Welche Folgen hat die Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes von 6 % jährlich?

In einem vielbeachteten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli 2021 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit 6 % pro Jahr seit 2014 verfassungswidrig ist. Die Richter argumentierten mit dem seit Jahren anhaltenden niedrigen Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt, mit dem die Zinshöhe von 6 % pro Jahr nicht mehr vereinbar sei. Das BVerfG hat zwar für Verzinsungszeiträume ab 2014 eine Verfassungswidrigkeit der Verzinsung festgestellt, ...