Ausgleich pandemiebedingter 
Umsatzrückgänge möglich

Niedergelassene Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten können bei Umsatzeinbußen infolge der Corona-Pandemie mit Ausgleichszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung rechnen. Grundlage hierfür ist das „Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“. Das Hilfspaket zielt unter anderem auf „vertragsärztliche Leistungserbringer“ und erfasst vertragsärztliche Tätigkeiten von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten sowie Medizinischen Versorgungszentren. Der Schutzschirm für die Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen umfasst sowohl extrabudgetäre Leistungen als auch Leistungen, ...