Betrag zur Rückdeckung ist vollständig im Zahlungsjahr absetzbar

Versorgungszusage Wer seinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, kann Betriebsausgaben in der Regel in dem Jahr abziehen, in dem sie geleistet werden (z.B. durch Überweisung oder Hingabe von Bargeld). Dieses Abflussprinzip wird allerdings bei Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Wertpapiere des Umlaufvermögens (sowie vergleichbare nichtverbriefte Forderungen und Rechte) durchbrochen: Diese (und weitere) Kosten sind erst absetzbar, wenn die Wirtschaftsgüter wieder veräußert (oder ...