Gesundheitszentrum mit Wellness­angebot ist umsatzsteuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Umsatzsteuerpflicht von Leistungen eines Gesundheitszen­trums mit Wellnessangebot bejaht. Im Streitfall ging es um ein Gesundheitszentrum, in dem die Gäste selbst über ihren Aufenthalt, dessen Dauer und den Umfang der Leistungen entscheiden konnten. Der Aufenthalt im Zentrum war nicht von einem ärztlichen Befund abhängig, sondern der Gast buchte das Gesamtangebot zu einem Festpreis. Auch Paare oder Freunde konnten einen Aufenthalt in ...