Zulassungsausschuss muss 
Aufnahmekapazitäten genau prüfen

Zulassungsausschuss und Gerichte können bei der Aufhebung der Beschränkung des hälftigen Versorgungsauftrags zur vertragsärztlichen Tätigkeit als Facharzt geteilter Meinung sein. Das zeigt der folgende, vom Sozialgericht Stuttgart (SG) verhandelte Fall. Der betroffene Arzt war seit 2011 als Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO-Facharzt) in einer örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) tätig. Der zudem als Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (mit je hälftigem Versorgungsauftrag) Zugelassene beantragte 2012 die ...