Fehlende Grundbucheintragung 
verhindert Erbschaftsteuerbefreiung

Vererbtes Familienheim Selbstgenutzte Immobilien („Familienheime“) können sich Ehe- und Lebenspartner erbschaftsteuerfrei vererben. Die Steuerbefreiung setzt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aber voraus, dass der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war. Ein bloßer Eigentumsverschaffungsanspruch aus einem Kaufvertrag reicht somit nicht aus. Geklagt hatte ein Witwer, dessen Ehefrau vor ihrem Tod eine selbstgenutzte Luxuswohnung für 4,8 Mio. € erworben hatte, die sie ...