Neue Steuervorteile für Jobtickets, Dienstfahrräder und Elektroautos

Um die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu fördern, hat der Gesetzgeber drei neue Steuervergünstigungen gesetzlich verankert, die ab 2019 beansprucht werden können: Jobtickets: Leistungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers mussten bislang als Arbeitslohn versteuert werden und konnten steuerlich nur dann außen vor bleiben, wenn sie die Freigrenze von 44 € pro Monat nicht überstiegen (zusammengerechnet mit anderen Sachbezügen). Ab 2019 bleiben ...