Vermietung von Arztpraxen 
mit Einrichtung

Praxen werden zunehmend mitsamt Ausstattung an Ärzte oder Zahnärzte vermietet, insbesondere wenn für den Praxisbetrieb teure medizinische Geräte erforderlich sind und die Ärzte die hohen Anschaffungskosten scheuen. Hier stellt sich die Frage, ob die Überlassung umsatzsteuerfrei oder 
-pflichtig zu erfolgen hat. Das Finanzgericht München (FG) hat entschieden, dass die Überlassung von Räumen mit Praxisausstattung für den Betrieb funktionsfähiger Zahnarztpraxen umsatzsteuerpflichtig ist. Eine Aufteilung in einen ...