Verluste aus einer Übungsleitertätigkeit können berücksichtigt werden

Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer, beispielsweise in einem Sportverein, tätig ist, kann dafür Einnahmen von bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Dieser Übungsleiter-Freibetrag gilt auch für nebenberuflich ausgeübte künstlerische oder pflegende Tätigkeiten. In einem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) hatte ein Übungsleiter aus seiner Tätigkeit Einnahmen von 108 € erzielt, denen Ausgaben von 608,60 € gegenüberstanden. Die Differenz von 500,60 € wollte er im ...

Bundesregierung bringt zahlreiche steuerliche Änderungen auf den Weg

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf mit zahlreichen steuerlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Die geplanten Maßnahmen betreffen Privatpersonen, Unternehmer und Arbeitnehmer: Der Übungsleiter-Freibetrag soll in Zukunft auch dann gewährt werden, wenn die nebenberufliche oder ehrenamtliche Übungsleitertätigkeit für Auftraggeber in der Schweiz ausgeübt wird. Die Steuerbefreiung für Pflegegelder soll an die seit 2018 geltenden Regelungen des Sozialgesetzbuchs angepasst und der Entlastungsbetrag, auf den Pflegebedürftige in ...