Altträger eines MVZ haftet noch fünf Jahre nach Übergabe

Wie lange haften Altbürgen bei einem Trägerwechsel eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)? Darf eine entsprechende Bürgschaftserklärung einbehalten werden? Diese Fragen hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) beantwortet. Im Urteilsfall ging es um ein Labor-MVZ, das 2008 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen worden war. Als es 2009 zu einem Trägerwechsel kam, forderte die Altgesellschafterin die Herausgabe ihrer Bürgschaftserklärung - diese sei durch die Bürgschaft der Neugesellschafterin ersetzt worden. ...