Wie lange dürfen Steuerbescheide 
geändert werden?

Wenn das Finanzamt davon ausgeht, dass Sie eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht aus­üben, sich also auch bei einer langfristigen Prognose kein Überschuss ergibt, stuft es Ihre Tätigkeit als Liebhaberei ein. Die aus Ihrer Tätigkeit erzielten Verluste bleiben dann unberücksichtigt. Das Finanzgericht Münster (FG) hat sich mit einem Fall befasst, in dem es um die Vermietung einer Ferienwohnung ging. Die Kläger sind verheiratet und vermieten seit 1998 ...