Bereitschaftsdienst gilt als 
umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Grenzen der Umsatzsteuerfreiheit ausgeleuchtet, die für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin bestehen. Im Streitfall ging es um einen Arzt, der 2009 verschiedene Bereitschaftsdienste bei Sportveranstaltungen geleistet hatte. Zu seinen Aufgaben gehörten dabei die Vorabkontrolle des Veranstaltungsbereichs und die Beratung des Veranstalters hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefahren. Während der Veranstaltung sollte der Arzt zudem frühzeitig Gefahren und gesundheitliche Probleme ...