Handwerkerleistungen sind bei einem Neubau nicht begünstigt

Zur Förderung des Handwerks einerseits und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit andererseits gibt es seit vielen Jahren einen steuerlichen Anreiz: die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen. Wenn in Ihrem Haushalt ein Handwerker tätig wird, er dafür eine Rechnung schreibt und Sie diese per Banküberweisung begleichen, können Sie 20 % der reinen Arbeitskosten - also exklusive Materialkosten - von Ihrer Steuerlast abziehen. Der Steuerbonus beträgt maximal 1.200 € pro ...