Keine Überentnahmen bei 
positivem Eigenkapital

Betriebsausgaben mindern den Gewinn. Steuerrechtlich sind dabei jedoch einige Beschränkungen zu beachten. So dürfen zum Beispiel Steuern auf den Ertrag wie die Einkommensteuer den Gewinn nicht mindern. Das Steuerrecht sieht aber nicht nur solche „logischen“ Beschränkungen vor, sondern es sollen auch gewisse Anreize gesetzt und Missbräuche verhindert werden. Als missbräuchlich wird es unter anderem angesehen, wenn Überentnahmen vorliegen, Ihr Gewinn also geringer ist als Ihre ...