Zahlung zur Rückabwicklung darf nicht komplett besteuert werden Der Alptraum jedes Anlegers ist wohl, dass er sich an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt und erfährt, dass ausschließlich in „Schrottimmobilien“ investiert wurde. Viele derart betrogene Anleger konnten sich in Folge von Schadenersatzprozessen von ihren Beteiligungen lösen und haben Entschädigungszahlungen erhalten. Zu solchen Fällen hat der Bundesfinanzhof (BFH) drei wichtige Urteile veröffentlicht. Geklagt hatten mehrere Anleger von „Schrottimmobilien“-Fonds, denen die Bank - in Anbetracht zahlreicher anhängiger ...