Vom Finanzamt übersehener Gewinn von 128.000 € bleibt unbesteuert

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: Ein Selbständiger erwirtschaftet einen Gewinn von rund 128.000 €, gibt diesen Betrag ordnungsgemäß in seiner Steuererklärung an, muss aber im Ergebnis keine Einkommensteuer zahlen. Dieser Fall lag dem Bundesfinanzhof (BFH) vor. Das Finanzamt hatte den erklärten Gewinn beim Einscannen der Unterlagen übersehen und diesen Fehler erst im Folgejahr bemerkt. Den ursprünglichen Steuerbescheid hatte es daraufhin aufgrund einer „offenbaren ...