Helfer können Übungsleiter-Freibetrag oder Ehrenamtspauschale nutzen

Bereits im Februar 2021 hatten die Finanzministerien von Bund und Ländern geregelt, dass freiwillige Helfer in Impfzentren den Übungsleiter-Freibetrag oder die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen können, so dass Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei bleiben: Helfer, die direkt an der Impfung beteiligt sind, also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst, können den Übungsleiter-Freibetrag von 3.000 € für das Jahr 2021 beanspruchen (2.400 € ...