Welche Steuerentlastungen der Fiskus bei Pflegekosten gewährt

Die Pflege von Angehörigen kostet oftmals viel Geld, so dass sich die Frage nach der Absetzbarkeit der Aufwendungen stellt. Die Steuerberaterkammer Stuttgart weist darauf hin, dass Pflegebedürftige und Pflegende steuerlich entlastet werden können. Die pflegebedürftige Person kann ihre selbstgetragenen Pflegekosten grundsätzlich als allgemeine außergewöhnliche Belastungen abziehen. Die Kosten entstehen nämlich zwangsläufig und sind von anderen, vergleichbaren Steuerzahlern nicht zu tragen. Von den absetzbaren Kosten zieht ...