Verfassungsbeschwerde auf Zulassung zum Medizinstudium erfolglos

Trotz Anspruchs auf ein Hochschulstudium sind Studienplätze unter Umständen knapp und die Zulassungshürden hoch - besonders im Fach Medizin. Die Bundesländer und die Universitäten dürfen gewisse Kapazitäten für die Forschung vorsehen. Vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes sind mehrere Studienplatzbewerber gescheitert, die die Zulassung zum Medizinstudium gerichtlich erstreiten wollten. Sie wehrten sich dagegen, im zentralen Vergabeverfahren keinen Studienplatz erhalten zu haben. Die Richter haben deren Recht ...