Finanzverwaltung klärt über Detailfragen zur Sonderabschreibung auf

Um steuerliche Anreize für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu schaffen, hat der Steuergesetzgeber im August 2019 eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat sich zur Anwendung der Neuregelung geäußert und eine Reihe von Detailfragen geklärt. Die Sonderabschreibung beläuft sich auf bis zu 5 % pro Jahr (über einen Zeitraum von vier Jahren). Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung, ...