Wann ein Mehrfamilienhaus als mehrere Objekte gilt

Wer mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren veräußert, gilt steuerlich als Unternehmer mit gewerblichem Grundstückshandel. Zur Einkommensteuer kommt in solchen Fällen auch Gewerbesteuer dazu. In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Düsseldorf (FG) hatte ein Ehepaar drei Mehrfamilienhauskomplexe innerhalb von zwei bis drei Jahren nach dem Kauf wieder verkauft. Unstrittig war, dass der Gewinn von über 850.000 € versteuert werden musste. Dadurch, dass die Eheleute ...