Bürokratieentlastungsgesetz III ist 
beschlossene Sache

Der Bundesrat hat am 08.11.2019 dem Bürokratieentlastungsgesetz III zugestimmt. Aus steuerlicher Sicht sind unter anderem die folgenden Entlastungsmaßnahmen hervorzuheben: Arbeitgeber können die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten durch zielgerichtete betriebsinterne Maßnahmen der Gesundheitsförderung oder entsprechende Barleistungen für Maßnahmen externer Anbieter erhalten. Der Freibetrag beläuft sich seit dem 01.01.2020 auf 600 € (bisher 500 €). Ein Steuerklassenwechsel ist bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften ab 2020 auch mehrfach im ...