Für das Kind des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters gilt Steuerklasse I

Wenn Ihnen jemand etwas schenkt oder vererbt, kann ein Teil davon steuerfrei bleiben. Die Höhe des Freibetrags hängt von der Steuerklasse ab, in die Sie aufgrund Ihres Verwandtschaftsverhältnisses zum Erblasser bzw. Schenker eingeordnet werden. In der ersten der drei Steuerklassen werden die höchsten Freibeträge gewährt. In Steuerklasse I werden unter anderem die Kinder des Erblassers bzw. Schenkers eingeordnet. Das Finanzgericht Hessen (FG) hat entschieden, welche ...