Unterbringung im Seniorenheim als 
außergewöhnliche Belastung?

Erfahrungsgemäß nehmen Krankheiten im hohen Alter zu. Kürzlich ist ein Finanzamt auf die Idee gekommen, auch im Steuerrecht zwischen „normalen“ und altersbedingten Krankheitsbildern zu unterscheiden. Durch Krankheiten veranlasste Ausgaben gehören grundsätzlich zu den außergewöhnlichen Belastungen. Außergewöhnlich sind die Aufwendungen aber nur, wenn sie höher sind als bei der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Steuerzahler. Wenn also viele alte Menschen an Krankheiten leiden, ist das dann noch außergewöhnlich? ...