Wann die Antragsveranlagung 
nachträglich gewählt werden kann

Steuerzahler mit Kapitaleinkünften können auf der Anlage KAP die Überprüfung des Steuereinbehalts beantragen. Dieses Veranlagungswahlrecht ist laut Bundesfinanzhof unbefristet. Der Antrag kann zeitlich auch noch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Steuerfestsetzung zu diesem Zeitpunkt verfahrensrechtlich noch änderbar ist. Zudem ist die Änderung eines Bescheids zugunsten des Steuerzahlers aufgrund neuer Tatsachen nur möglich, wenn ihn kein grobes Verschulden daran ...

Hohe (negative) Zwischengewinne und Verlustverrechnung

Verluste aus „Steuerstundungsmodellen“ dürfen nur mit (künftigen) Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Diese Beschränkung der Verlustverrechnung gilt auch für Kapitaleinkünfte. Ein vermögendes Ehepaar hat vor dem Bundesfinanzhof (BFH) erstritten, dass es seine Fondsverluste ungeachtet dieser Regelung uneingeschränkt verrechnen darf. Die Eheleute hatten in den Jahren 2007 und 2008 für rund 2,1 Mio. € Anteile an einem Investmentfonds nach Luxemburger Recht erworben. In der Einkommensteuererklärung 2008 ...