Doktortitel im Namen eines zahnmedizinischen Versorgungszentrums

Muss in einem zahnmedizinischen Versorgungszentrum (Z-MVZ), das einen Doktortitel im Firmennamen führt, tatsächlich ein promovierter medizinischer Leiter tätig sein? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) beantwortet. Im Urteilsfall ging es um ein Z-MVZ, das unter dem Namen „Dr. Z. Zahnmed. Versorgungszentrum“ firmierte. In diesem Z-MVZ war jedoch kein promovierter Zahnarzt tätig. Nur die Trägergesellschaft wies als alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einen promovierten Zahnarzt auf. Der ...