Bundesrat gibt grünes Licht für Corona-Steuerhilfegesetz

Das Corona-Steuerhilfegesetz zur nachhaltigen Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Sicherung von Beschäftigung ist unter Dach und Fach. Konkret beinhaltet das Gesetz folgende steuerliche Maßnahmen: Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen: Der Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes wurde auf nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.07.2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen erweitert. Dies gilt jedoch nicht für die Abgabe von Getränken. Gesetzliche Regelung der Steuerbefreiung für ...