Schenkungsteuerpflicht bei Verzicht auf höheren Zugewinnausgleich

Wenn Sie heiraten und keine gesonderte Regelung treffen, leben Sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wollen Sie einen anderen Güterstand wählen oder sich scheiden lassen, können sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte die Hälfte des vom anderen während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses verlangen. Das Finanzgericht Hessen (FG) hat über die Frage entschieden, ob der Verzicht auf einen Teil des einem Ehegatten zustehenden Zugewinnausgleichs schenkungsteuerpflichtig ist. ...