Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung begünstigt?

Handwerkerleistungen in Ihrem Privathaushalt können Sie mit 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, von Ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen. Bereits 2014 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass private Auftraggeber auch Handwerkerleistungen abziehen können, die jenseits der eigenen Grundstücksgrenzen auf öffentlichem Grund erbracht werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Leistungen zumindest in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem eigenen Haushalt dienen. Damals ...

Handwerkerleistungen sind bei einem Neubau nicht begünstigt

Zur Förderung des Handwerks einerseits und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit andererseits gibt es seit vielen Jahren einen steuerlichen Anreiz: die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen. Wenn in Ihrem Haushalt ein Handwerker tätig wird, er dafür eine Rechnung schreibt und Sie diese per Banküberweisung begleichen, können Sie 20 % der reinen Arbeitskosten - also exklusive Materialkosten - von Ihrer Steuerlast abziehen. Der Steuerbonus beträgt maximal 1.200 € pro ...